Für die beiden Stadtpfarreien St. Mang und Zu den Acht Seligkeiten gibt es seit einigen Jahren einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat, der sich in bewährter Zusammenarbeit ehrenamtlich für die beiden Füssener Stadtpfarreien engagiert.
Der Pfarrgemeinderat ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Pfarrgemeinde, gewählt für eine Amtszeit von vier Jahren.
Er dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und unterstützt den Pfarrer in seinen vielfältigen Aufgaben und Belangen.