Der Pfarrgemeinderat ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Pfarrgemeinde, gewählt für eine Amtszeit von vier Jahren.
Er dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde und unterstützt den Pfarrer in seinen vielfältigen Aufgaben und Belangen.