Kirche und Geld

Wie finanziert sich eigentlich die Kirche, die Pfarreiengemeinschaft (PG) Füssen?

Natürlich über die Kirchensteuer - könnte man meinen. Schon, aber nur zu einem gewissen Teil. Viele Ausgaben  müssen die Pfarreien auch selbst übernehmen.
Seit 15 Jahren bilden die Pfarreien St. Mang (Füssen-Stadt), Acht Seligkeiten (Füssen-West), St. Walburga (Weißensee), St. Peter und Paul (Hopfen am See)  eine Pfarreiengemeinschaft.  Im „Hintergrund“ kümmern sich immer noch vier eigenständige Kirchenstiftungen um die jeweiligen Finanzen, wie den Unterhalt der Kirchen.  Gemeinsame Ausgaben werden aufgeteilt.

Kirchensteuer ermöglicht einiges

Die Kirchensteuer kommt zunächst der Diözese Augsburg zugute. Diese wieder unterstützt mit Zuschüssen die Arbeit der Kirche vor Ort in Füssen.
Von der Diözese Augsburg werden 93% (jährlich ca. 139.600 €*) der Personalkosten (Verwaltung) und für Bauprojekte größtenteils 60% der Kosten als Zuschuss übernommen. Die Personalkosten aller pastoralen Mitarbeiter wie Pfarrer, Kaplan, Gemeinderefentin, … werden zu 100% übernommen.


Nicht alles abgedeckt

Für Angebote der Bildungs-, Kinder-, Jugend-, Familien-, und Seniorenarbeit sowie die Vorbereitung auf die Sakramente, wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Ehe erhalten die Stiftungen zweckgebundene Zuschüsse, die aber nur einen Teil der Kosten abdecken.

Für vieles selbst aufkommen

Damit reicht das, was an Kirchensteuergeldern in Füssen ankommt, allein nicht aus, um unseren „Betrieb“ am Laufen zu halten.
So muss zum Beispiel die Kirchenheizung komplett vor Ort finanziert werden. Für St. Mang bedeutet das, dass allein dafür bis zu 8.000 € jährlich Spenden benötigt werden, was leider nicht der Fall ist. In diesem Winter ist aufgrund fehlender Einnnahmen im letzten Jahr in St. Mang kein Heizbetrieb möglich. Auch der Erhalt des Kalvarienberges ist zu 100% von der Pfarrgemeinde zu finanzieren. Ähnlich verhält es sich mit dem Unterhalt der Pfarrheime.
Auch der Erhalt der vielen historischen Kirchen und Gebäude zehrt an unseren Finanzen und es ist entmutigend, wenn wir das Geld nur noch in Gebäude geben und wir unserem Auftrag als Kirche nicht mehr gerecht werden können.

Überschaubare Einnahmen

Die Einnahmen der Kirchenstiftungen ergeben sich vor allem aus Spenden, Kollekten und dem Verkauf von Opferlichtern*, die jedoch sehr überschaubar sind. Aufgrund der Pandemie und  den damit ausgebliebenen Touristen sind diese aktuell sehr zurückgegangen.

Einsparungen von 20%*

Der Haushaltsplan für 2021 wurde im Kreis der Kirchenverwaltung diskutiert. Es wurde eine Einsparungsvorgabe von 20%* festgesetzt. Damit wir arbeitsfähig bleiben und unserem Auftrag als Kirche gerecht werden und auch weiterhin in Beziehung bleiben können, sind wir auf zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine Arbeitsgruppe wird sich in den nächsten Wochen darüber Gedanken machen, wie wir zu zusätzlichen Geldern kommen und wo ggf. noch weiteres Einsparpotential zu finden ist. Vielleicht haben Sie ja auch eine Idee? Anregungen sind immer willkommen – und natürlich auch Ihre finanzielle Unterstützung.
Den Vielen, die jetzt schon unsere Kirche vor Ort unterstützen ein herzliches Vergelt’s Gott dafür!
Elke Sontheimer

* für die Kirchenstiftung St. Mang

Fragen an Elke Sontheimer, Verwaltungsleiterin in der Pfarreiengemeinschaft Füssen:

Was passiert mit meiner Spende an eine der Kirchenstiftungen, wenn sie nicht zweckgebunden ist?

Die Spende wird dem laufenden Haushalt zugeführt. Die Kirchenstiftung und der Pfarrgemeinderat entscheiden über den Einsatz der Spende. Jedoch kann es sein, dass durch „allgemeine“ Spenden der Zuschuss der Diözese gekürzt wird, da die Stiftung dadurch vermögender wird. Die Zuschuss-Berechnung findet unter dem Leitsatz der Subsidarität statt: Kirchenstiftungen mit einem größeren Vermögen beteiligen sich am Zuschuss für die „ärmeren“ Kirchenstiftungen. Ist die Spende allerdings zweckgebunden, z. B. für Firmcamp, Jugendarbeit, Kirchenheizung oder Kalvarienberg, darf sie auch nur für diesen Zweck verwendet werden. Dann fließt sie nicht in das laufende Vermögen ein und der Zuschuss wird nicht geschmälert.

Haben die Kirchenstiftungen Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtungen?

Ja zum Teil. Die Einnahmen sind aber zweckgebunden und müssen für den Erhalt und die Sicherheit der Immobilie verwendet werden. Kommen die Einnahmen aus einer sogenannten Pfründe-Immobilie (in diesem Fall gehört die Immobilie nicht der Kirchen- sondern der Pfründestiftung) erhält die Miete die Pfründestiftung, die dann auch für den Erhalt aufkommt.

Die Finanzen der Pfarreiengemeinschaft wurden in den letzten Jahren über die Dekanats-Geschäftsstelle verwaltet. Wer übernimmt diese Arbeit seit der Schließung der Geschäftsstelle nun?

Die Geschäftsstelle kümmerte sich vor allem um die Erstellung der Buchhaltung, die Verwaltung der Zuschüsse und die Erstellung der Jahresrechnung. Änderungen im Haushaltsplan nahm sie von den Kirchenstiftungen entgegen und sie setzte sich dafür ein, dass diese im Haushaltsplan übernommen wurden.

Buchhaltung und Jahresrechnung werden nun in Augsburg fortgeführt. Einige Aufgaben bleiben in der Verwaltung der Kirchenstiftungen, die zum Teil nun vom Kirchenpfleger aber auch von mir übernommen werden. Wie viele? Das hängt auch von der Aktivität einer Pfarrgemeinde ab. Sind wir aktiv und innovativ, können auch mehr Arbeiten bei uns anfallen. Natürlich sind wir bemüht, diese Prozesse schlank zu halten. Eine zentrale Aufgabe von mir und den Kirchenstiftungen wird die Finanzplanung sowie das Controlling sein. Das wird sich inhaltlich auf die Haushaltspläne auswirken. Die Gelder, die uns im laufenden Haushalt zur Verfügung stehen, müssen für den Betrieb sichergestellt werden. Für mich wird es wichtig sein, dabei besonders ein Augenmerk auf die Finanzierung der pastoralen Arbeit zu legen: Wir müssen doch in der Lage sein, unseren eigentlichen Auftrag - „die Frohe Botschaft zu verkünden“ - auszuführen.