Die Kirchenverwaltung ist der gesetzliche Vertreter der jeweiligen Pfarrgemeinde und besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand sowie sieben Kirchenverwaltungsmitgliedern, welche im sechsjährigen Turnus in geheimer Wahl durch Katholiken gewählt werden. Die letzte Wahl fand 2018 statt. Wählen kann jeder, der der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich unserer Pfarrgemeinden seinen Hauptwohnsitz und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufgaben der Kirchenverwaltung liegen in der Verwaltung des Vermögens der Pfarrei.
Kirchenverwaltung St. Mang
Mitglieder der Kirchenverwaltung
- Lydia Bencek
- Rudolf Eder
- Wolfgang Esser (Kirchenpfleger)
- Luitgard Huber-Prinz
- Sabine Müller
- Dr. Robert Pfau
- Susanne Stocker
- Manfred Werner
Kirchenverwaltung St. Walburga ~ Weißensee
Mitglieder der Kirchenverwaltung
- Magnus Böck
- Wilhelm Brenner (Kirchenpfleger)
- Konrad Köpf
- Bernhard Schneider
- Franz Stöger
Kirchenverwaltung St. Peter und Paul ~ Hopfen
Mitglieder der Kirchenverwaltung
- Arnuld Gött
- Wolfgang Kleinpeter (Kirchenpfleger)
- Markus Schmölz
- Erwin Stechele
Kirchenpfleger
Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Er ist für die Kassen- und Rechnungsführung der Pfarrgemeinde zuständig und unterstützt den Pfarrer bei der Erledigung seiner Verwaltungsaufgaben.
Aufgaben der Kirchenverwaltungen
Die wichtigsten Aufgaben der Kirchenverwaltung sind:
- Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
- Aufstellung eines jährlichen Haushaltplans
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Unterhalt der kirchlichen Gebäude
- Unterhalt des Sebastianfriedhofs (St. Mang)
- sowie die Erledigung sonstiger Aufgaben.